Gaspreise für Püttlingen
Bereits seit 2006 ist es in Deutschland möglich, auch den Gaslieferanten zu wechseln. Inzwischen konnten sich unzählige neue Gasversorger am Markt durchsetzen, unzählige lokale Gasprovider haben ihr Liefergebiet erweitert und beliefern auch außerhalb ihres Stammgebietes Haushalts- und Industriekunden mit Gas. Jeder Gaskunde kann inzwischen im Schnitt unter 33 Gaslieferanten wählen. Das Wechseln des Gasversorgers lohnt sich in jedem Fall. Ein Wechsel des Gasversorgers kann bei einem Verbrauch von 20.000 kWh circa 500 ? je Jahr an Kosten einsparen.
Realisierbar ist das durch die Entkopplung des Gaspreises vom Ölpreis geworden. Der Gaspreis für private Verbraucher darf nicht länger unmittelbar an den Ölpreis gebunden sein. Dieses ergeht sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs, der hiermit am 24.3.2010 die Rechte der Verbraucher stärkte. So benachteilige die alleinige Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis die Kunden unangemessen. Die Versorger müssten die Preise transparenter darstellen. Die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis bestand bereits seit den 60er Jahren. Daher zogen Anstiege des Ölpreises mit einer sechsmonatigen Verspätung auch immer einen Anstieg des Gaspreises nach sich. Hier handelte es sich allerdings allein um eine interne Vereinbarung zwischen den Gaserzeugern und den Anbietern und nicht um ein Gesetz. Angesichts steigender Strom- und Gaspreise geriet diese Vereinbarung immer heftiger in die Kritik, da mit ihr Preiszuwächse immer wieder pauschal begründet wurden.
Ein Gaslieferantenwechsel lässt sich ohne großen Arbeitsaufwand oder Fachwissen problemlos ausführen. Sie ermitteln mit unserem Gastarifcheck die Angebote der Gasprovider in Püttlingen. Mittels der Einstelloptionen können Sie dabei die Vergleichskriterien auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Sobald Sie Ihren Wunschtarif aufgespürt haben, können Sie diesen ganz einfach online bestellen. Sobald Sie den Wechselauftrag erteilt haben, läuft alles Weitere automatisiert ab. Sie haben aber ein zweiwöchiges Recht, den Auftrag zurückzuziehen. Der neue Gasversorger übernimmt sämtliche Wechselformalitäten.